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Ideal ist, dass die Mediation durchgeführt werden kann, um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu verhindern. Sie ist der kostengünstigste Weg, die Chance einer Konfliktlösung zu ergreifen Über
das Einleiten eines Mediationsverfahrens sollte also vor einer
gerichtlichen Klage nachgedacht werden! Stehen
sich die Konfliktparteien allerdings schon vor Gericht gegenüber,
soll auch in diesem Stadium die Möglichkeit bestehen, eine
Mediation „einzuschieben“, bevor das Gericht auf
traditionellem Wege versucht, einen Vergleich herbeizuführen
oder letztendlich über den Rechtsstreit entscheiden muss.
Dann sind zwei Wege denkbar: Erstens die gerichtsnahe
Mediation, bei der die Parteien einen außergerichtlich tätigen
Mediator beauftragen, oder zweitens die gerichtliche Mediation,
bei der ein dazu ausgebildeter Richter bzw. eine Richterin
versuchen, mit den Parteien ein Mediationsverfahren durchzuführen.
Kritik
in der Fachwelt ist dazu schon bezüglich der Situation geäußert
worden, dass ein als Mediator tätiger Richter grundsätzlich
dann auch bei Scheitern der Mediation ein Urteil im
Rechtsstreit fällen könnte. Dieses widerspräche den
Mediationsgrundsätzen und gilt es zu vermeiden - eine Aufgabe
des Gesetzgebers, der auf eine unabhängige Rechtsprechung zu
achten hat. Fazit: Gehen Sie lieber vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu einem ausgebildeten, unabhängigen Mediator bzw. einer Mediatorin.
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Es
gibt hinsichtlich der Beziehung zur Mediation wohl drei
Gruppen von Rechtsanwälten: 1.
Diejenigen,
die sich nicht um Mediation kümmern -
ein klarer Standpunkt, der entweder zu klassischen
Verhandlungen mit dem „Gegner“ führt oder zu einer Klage
bei Gericht. 2.
Diejenigen,
die auch eine Ausbildung als Mediator haben und wissen,
welches Potenzial an Chancen das Verfahren bringt. Sie sind in
der betreffenden Sache nicht als Anwalt mit der typischen
Rolle des einseitigen Interessenvertreters tätig. Sie sind
auch nach einem möglichen Scheitern einer Einigung – anders
als ggf. Richter – auch nicht anschließend für eine
Konfliktpartei tätig. 3.
Diejenigen,
die bereits als Parteianwälte tätig sind, es aber zulassen
eine Mediation durchzuführen. Es handelt sich bisher um eine
vermutlich kleine Anzahl an Anwälten, die sich trotz der
eigenen – einseitigen – Aufgabenstellung für das
Verfahren offen zeigt, obwohl sie ihre typische Tätigkeit im
betreffenden Streitfall damit „unterbrechen“ und im
Idealfall einer erfolgreichen Mediation gar nicht in dieser
Rolle abschließen können. Sie können ihren Mandanten aber
im Mediationsverfahren – mit zunächst gebotener Zurückhaltung
- begleiten und ihn am Ende dazu beraten, ob die erarbeitete Lösung
rechtlich tragbar ist. Auch das ist souveräne Anwaltstätigkeit.
Der Mandant wird es ihnen danken. Ein
Mediator wird, wenn die Beteiligten eine Lösung erarbeitet
haben, allen raten sich bei komplizierten rechtlichen oder
steuerlichen Fragen diesbezüglich zur ihrer eigenen
Sicherheit an einen Anwalt oder Steuerberater zu wenden. Muss
eine Lösung wegen bestimmter gesetzlicher Formvorschriften
notariell protokolliert werden, wird er die Beteiligten darauf
hinweisen. Ein Notar wird ebenfalls mit der ihm
berufsrechtlich vorgegebenen Neutralität die Lösung oder den
betreffenden Lösungsteil (z.B. Eigentumsänderungen an einer
Immobilie) in eine entsprechende Urkunde übersetzen.
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Die Bundesregierung beabsichtigt, die Mediation gesetzlich zu regeln. Dieses hat den Vorteil, dass die wesentlichen Strukturen des Verfahrens, aber auch Aufgaben, Rechte und Pflichten der Mediatoren (die nach dem Bild der Mediation auch jetzt schon erfüllt werden) für Interessenten und Teilnehmer an einem solchen Verfahren transparent sind. Das gilt auch für Mediation, die im Zusammenhang mit schon eingeleiteten Gerichtsverfahren in Betracht kommt. Die
aktiven Mediatorinnen und Mediatoren versprechen sich dadurch
eine Stärkung der Mediation und ein größeres Bewusstsein für
dieses Konfliktlösungsverfahren. Zur
Information über das Gesetzesvorhaben können Sie den
Gesetzentwurf der durch Zum
guten Schluss:
Der westfälische Friede zu Münster wurde nach 800
Besprechungen und Sitzungen eines Mediators mit den
Konfliktparteien geschlossen. Warum sollte auch nicht in alltäglichen
Konflikten dieses – alte, aber weiter |